Das Wirtschaftsrecht ist kein abgeschlossenes System, sondern dringt in vielfältiger Weise in fast alle Bereiche unserer Gesellschaft ein. Die rasanten Entwicklungen der letzten Jahre veranlassen dazu, den Rechtsanwaltsberuf im Kontext einer sich verändernden und immer komplexer werdenden (Rechts-)Welt zu betrachten. Dabei ist die zentrale Frage: Welchen Anforderungen muss Rechtsberatung zukünftig gerecht werden? Das Ergebnis dieser Betrachtung hat zur Ausarbeitung von fünf Beratungsmaximen geführt, die ich meiner Arbeit zugrundelege.

  • Fachlich hochwertige Lösungen und Engagement sind ganz klar das Fundament exzellenter Dienstleistungen. Fast genau so wichtig ist es, die Vermittlung des Knowhows an die Anforderungen des Auftrages anzupassen. Beratung muss praxisnah sein und den Bedürfnissen der handelnden Akteure folgen, die sie beauftragen.

  • Rechtsberatung soll verständlich sein. Das Extrahieren der Essenz von komplexen Beurteilungen erfordert fachliche Expertise, viel Erfahrung, Übung und eine Reihe von Zusatzkenntnissen. Legal Design beschäftigt sich mit Methoden für diese Übersetzung und wird von mir zunehmend in die Beratung integriert.

  • Das Gegenstück zur Verständnisvermittlung ist die eigene interdisziplinäre Fortbildung. Gerade in hochspezialisierten Bereichen müssen Jurist•innen dazu in der Lage sein, fachfremde Vorgänge zu verstehen, um sie rechtlich beurteilen zu können. Neben bestehenden Vorkenntnissen und interdisziplinärem fachlichen Austausch braucht es vor allem Interesse an der Sache über das Rechtliche hinaus.

  • Idealerweise profitieren Mandant•innen langfristig von Rechtsberatung. Zum Beispiel, indem sie dadurch in die Lage versetzt werden, selbst Risiken und Schwachstellen zu identifizieren oder Arbeitsergebnisse vielfältig einzusetzen. Das schafft Effizienz.

  • Integrität: Die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit sind zentrale Kennwerte von Rechtsanwält•innen. Die persönliche Integrität und ein nach ethischen Anforderungen ausgerichtetes Handeln stärkt das Vertrauen der Mandant•innen und wird von ihnen erwartet.

    Verantwortung: Das rechtsanwaltliche Handeln unterliegt hohen berufsrechtlichen Anforderungen und Maßstäben, die gewissenhaft und mit Überzeugung einzuhalten sind.

    Förderung des Vertrauens in den Rechtsstaat: Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Rechtsanwält•innen dafür (mit-)verantwortlich, das Vertrauen in den Berufsstand, den Rechtsstaat und den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten zu wahren bzw zu fördern.

    Beratungsethos: Vorhaben, die geeignet sind, dem Gemeinwohl oder Einzelnen in unethischer oder sittenwidriger Weise Schaden zuzufügen ebenso wie sonstige Vorhaben, die grundlegenden ethischen Werten widersprechen, werden von mir nicht unterstützt.